Sportseeschifferschein
Der Sportseeschifferschein (SSS) gilt weltweit in der 30 - Seemeilen - Zone sowie auf allen Seegebieten der Nord- und Ostsee, des englischen Kanals, des Bristolkanals, der irischen und schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
Wie auch beim Sportküstenschifferschein (SKS) ist der Sportseeschifferschein kein amtlich vorgeschriebener Führerschein. Er wird jedoch ausdrücklich für den Küstenabstand bis hin zu 30 Seemeilen empfohlen, da in diesen Abständen an Skipper und Crew höhere Anforderungen gestellt werden, als im Küstennahbereich.
Wir sind für Sie da: Dinslaken (0 20 64) 4 65 18 - 51 Oberhausen: (02 08) 88 48 35 - 13 Gelsenkirchen: (02 09) 70 29 29 - 57 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Zur Kursanmeldung
Voraussetzungen
Der Sportseeschifferschein (SSS) baut inhaltlich auf den Kenntnissen des Sportküstenschifferschein (SKS) auf, jedoch ist der SKS keine zwingende Voraussetzung. Das bedeutet, Sie können direkt nach Bestehen des Sportbootführerschein See den Sportküstenschifferschein überspringen und den Sportseeschifferschein erwerben. Da die Kenntnisse aus dem SKS - Bereich jedoch deutlich vertieft werden, ist es ratsam, diesen zuerst zu erwerben bzw. den Kurs zum Sportküstenschifferschein zu durchlaufen.
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